Über die Plattform von Off Market One werden Interessenten Immobilienangebote benannt.
Dem Nutzer der Plattform ist bekannt, dass im Erfolgsfalle eine Plattformgebühr im Sinne einer Vermittlungsprovision in Höhe von ab 0,99 % (exkl. 19 % MwSt.) aus dem vertraglichen Kaufpreis fällig wird, die bei Vertragsschluss fällig ist und vom Käufer zu zahlen ist. Der Courtageanspruch wird im notariellen Kaufvertrag aufgenommen. Die Provisionshöhe ist je nach Objekt berechnet und wird Ihnen bei Übermittlung durch uns mitgeteilt.
Eine Weitergabe des Immobilienangebotes an Dritte ist grundsätzlich untersagt. Alle durch den Nachweis erlangten Informationen werden vertraulich behandelt. Mit der Nutzung des Angebotes und der Plattform von Off Market One tritt ein gültiger Maklervertrag im Bezug auf die Ihnen übermittelten Objekt in Kraft. Dieser bedarf keiner weiteren Schriftform und gilt mit Nutzung der Plattform als akzeptiert.